Erstinformation für Kunden / Kundinnen
Erstinformationen
Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 12 Abs. 1 FinVermV, § 15 Abs. 1 VersVermV:
Armin Dzubur Finanzberatung
Arnold-Janssen-Straße 27b 54516 Wittlich
Geschäftsführer(in) / Inhaber: Herr Armin Dzubur
E-Mail: office@armin-dzubur.com
Internet: www.armin-dzubur.com
Das Unternehmen ist tätig als:
Finanzanlagenvermittler nach §34f Versicherungsmakler nach §34d Absatz 1 GewO
Erlaubnis nach § 34 f
Reg. Nr. gem. § 34 f / h GewO: D-F-176-UL34-85
Offenes Investmentvermögen Fonds: Sämtliche in Deutschland zum Vertrieb zugelassene offene Investmentfonds. Die Liste der unterstützten Fondsgesellschaften können Sie unter der folgenden Internetadresse einsehen: https://fondsnet.depotplattform.de/erstinformation_investment.php
Erlaubnis nach § 34 d GewO (bietet Beratung an)
Reg.Nr. gem. § 34 d GewO: D-5PY1-DZ0K8-72
Berufshaftpflicht bei: ERGO Versicherung
Angaben zur Beratungsleistung bei Finanzanlagenvermittlern
Die Beratungsleistung erfolgt unabhängig, auf Grundlage eines umfangreichen Produktuniversums und einer umfangreichen Produktanalyse. Es erfolgt keine regelmäßige Geeignetheitsprüfung.
Schlichtungsstellen
● BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V., Bockenheimer Anlage 15, 60322 Frankfurt am Main (www.ombudsstelle-investmentfonds.de)
● Ombudsstelle Geschlossene Fonds, Invalidenstr. 35, 10115 Berlin (www.ombudsstelle-gfonds.de)
● Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin (www.versicherungsombudsmann.de)
● Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 060222, 10052 Berlin (www.pkv-ombudsmann.de)
● Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung Barmbeker Straße 2, 2 OG, 22303 Hamburg
Zentrales Versicherungsvermittlerregister / Vermittlerregister für Finanzanlagenvermittler / Honorarfinanzanlagenberater
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon: 030 20308 – 0
Registerabruf: www.vermittlerregister.info
Der / die Makler(in) hält nicht mehr als 10% Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Umgekehrt hält auch kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens mehr als 10% Beteiligung an den Stimmrechten oder dem Kapital des Maklers / der Maklerin.
Angaben zur Beratung und Vermittlung von Finanzinstrumenten nach § 2 Abs.
6 Nr. 8 KWG:
Die Anlageberatung und die Vermittlung von Finanzinstrumenten gem. § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG erfolgt aufgrund der erteilten Genehmigung nach § 34 f GewO oder § 34 h GewO. Der / die Vermittler(in) ist freie(r) Gewerbetreibende(r) nach § 93 HGB. Der Vertragsschluss über den Erwerb eines Finanzinstruments findet grundsätzlich zwischen Ihnen als Kunden / Kundin und dem jeweiligen Produktanbieter statt. Der / die Vermittler(in) hat jedoch die erforderliche Sorgfalt nach den Regeln der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) zu berücksichtigen. Insbesondere schuldet er / sie danach die anlage- und anlegergerechte Beratung unter Berücksichtigung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen sowie des von Ihnen gewünschten Anlagezwecks. Der / die Vermittler(in) ist ferner dazu angehalten, darüber auch ein Protokoll zu führen. Über die Pflichten und die weitere Zusammenarbeit kann auch ein Vertrag zwischen Kunde / Kundin und Vermittler(in) geschlossen werden.
Informationen über Kosten und Zuwendungen gemäß § 12a, § 17 FinVermV
und § 22 FinVermV
Der Vermittler erhält vom Anleger eine Vergütung.
Unter Vergütungen versteht man das Honorar / Arbeitsentgelt (Stundensatz), das der Gewerbetreibende für seine Beratungstätigkeiten vom Kunden bekommt.
Der Vermittler erhält im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung Zuwendungen von Dritten, die er behalten darf.
Zuwendungen im Sinne § 17 Absatz 1 FinVermV sind Provisionen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie alle geldwerten Vorteile, die der Gewerbetreibende vom Emittenten, Anbieter einer Finanzanlage oder von einem sonstigen Dritten für deren Vermittlung oder Beratung erhält oder an Dritte gewährt.
Nachhaltigkeit
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.
Information über Art und Quelle der Vergütung des Gewerbetreibenden nach § 34 d GewO gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 5-8 VersVermV
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden und zusätzlich als enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird.
Ergänzende Angaben zur Vergütung
entfällt.
Nachhaltigkeit
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanz- oder Versicherungsprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kunden Interesses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.
Ergänzungen zur Erstinformation
entfällt.
Armin Dzubur ist Ihr Partner für maßgeschneiderte Finanz- und Vermögenslösungen. Ich bringe Klarheit in Ihre Planung, steigere Ihre Sicherheit und optimiere Ihre finanzielle Zukunft.